Das handgeschriebene und versiegelte Dokument sollte jedoch erst nach seinem Tod geöffnet werden. Das schreiben Le Soir und die Zeitungen der Verlagsgruppe Sudpresse.
Auf den Brief hätten sich der Anwalt von Delphine Boël und die königliche Familie 2013 geeinigt. Delphine Boël hat das Dokument laut ihrem Anwalt aber verworfen, weil es ihr zu vage schien und darüber hinaus keine rechtliche Absicherung für die Zukunft enthielt.
Vorige Woche hatte ein Berufungsgericht geurteilt, dass der 84-jährige König Albert in dem Fall einen Vaterschaftstest machen muss. Er hat dafür drei Monate Zeit. Eine Berufung vor dem Kassationshof ist möglich.
belga/jp