Bislang war das Hilfsmittel bei Vernehmungen unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Nur Zeugen und Opfer durften in Hypnose versetzt werden, Tatverdächtige nie.
Weil Aussagen unter Hypnose nicht zuverlässig sind und vor Gericht keine Beweiskraft haben, verzichtet die föderale Polizei jetzt völlig darauf. Vernehmungen werden fortan nur noch als kognitive Befragungen durchgeführt. Dabei werden scheinbar belanglose Fragen gestellt, die helfen sollen, den Kontext eines Ereignisses zu rekonstruieren.
vrt/belga/jp