Der Anwalt des Schiedsrichters Bart Vertenten hatte Raskin Befangenheit vorgeworfen, weil dieser bis Anfang des Jahres auch für den belgischen Fußballverband gearbeitet hatte.
Raskin hatte am 11. Oktober wegen mutmaßlicher Korruption im belgischen Fußball Haftbefehl gegen Vertenten erlassen. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ist der Antrag des Anwalts von Vertenten nicht zulässig.
Die Entscheidung über die Zuständigkeit des Untersuchungsrichters soll in einer Woche bekanntgeben werden.
belga/rtbf/est