Das Gericht ist jetzt auch befugt für Streitfälle mit Freiberuflern wie zum Beispiel Architekten, Notaren, Anwälten oder Ärzten. Das Unternehmensgericht darf ihre Geschäftszahlen prüfen und Klagen ihrer Gläubiger annehmen. Im Ernstfall darf das Gericht auch ein Konkursverfahren eröffnen.
Schließlich ist das Handelsgericht in seiner neuen Form auch für Klagen gegen ein Unternehmen zuständig, auch wenn der Kläger selbst kein Unternehmen ist.
rtbf/jp