Das Gesundheitsministerium hat das Bußgeld von 80.000 Euro auf mindestens 2.000 Euro herabgesetzt, das schreiben die Zeitungen Le Soir und De Standaard.
Tabakwerbung ist seit Jahren in Belgien verboten. Für Zeitschriften- und Tabakläden gilt aber eine Ausnahme: Sie dürfen Namen und Logo von Zigarettenmarken aushängen. Aktiv für Tabakprodukte werben dürfen sie aber nicht. Werden sie dabei erwischt, mussten sie bislang mindestens 80.000 Euro Strafe zahlen.
Laut Gesundheitsministerin De Block (Open-VLD) ist der Betrag unverhältnismäßig hoch. Er sei deshalb nur selten auferlegt worden. Die Mindeststrafe von 2.000 Euro gebe den Kontrolleuren ein effektiveres Mittel in die Hände.
belga/jp