Eine Vorsorgevollmacht kann man beizeiten bei einem Notar machen und damit den Partner, Kinder oder Freunde bevollmächtigen, sich um die finanziellen Angelegenheiten zu kümmern, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Das kann passieren, sei es wegen fortschreitender Demenz oder einer anderen Krankheit oder beispielsweise, weil man bei einem Unfall schwer verletzt wurde oder sogar im Koma liegt.
Immer mehr Belgier entscheiden sich für dieses Modell. Im ersten Halbjahr 2018 waren das fast 18.000, d.h. dass immerhin fast 100 Pflegevollmachten pro Tag bei belgischen Notaren hinterlegt werden. Seit der Einführung der Vorsorgevollmachten 2014 haben sich insgesamt schon 80.000 Bürgerinnen und Bürger ein solches Dokument aufgestellt.
Was sind denn die Vorteile einer Vorsorgevollmacht?
Damit vermeidet man zum Beispiel, dass ein Friedensgericht selbst einen Vermögensverwalter bestimmt. Also man hat es selbst in der Hand, die Person auszusuchen, der man vertraut. Ein großer Vorteil ist auch: Man kann ziemlich frei bestimmen, was der Bevollmächtigte tun darf. Das kann vom Bezahlen der Stromrechnung über das Kassieren von Miete oder Pension über das Ausfüllen der Steuererklärung bis zu Schenkungen oder sogar zum Hausverkauf alles umfassen.
Wie erklärt man sich den Erfolg?
Es gibt wohl zwei wichtige Gründe: Zum einen werden die Vorsorgevollmachten von Gerichten, Notaren und auch Banken "beworben", um Probleme zu vermeiden, aber auch um die Gerichte zu entlasten.
Zum anderen gibt es tatsächlich auch eine große Nachfrage, vor allem bei Rentnern, aber interessanterweise auch bei jungen Leuten, beispielsweise weil es in ihrem Familien- oder Freundeskreis einen Fall gegeben hat, wo jemand plötzlich nicht mehr in der Lage war, seine finanziellen Angelegenheiten zu regeln.
Gibt es denn bestimmte Bedingungen für das Erstellen einer solchen Vollmacht?
Man muss auf jeden Fall noch im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein, um selbstständig einen Bevollmächtigten zu bestimmen. Der Bevollmächtigte muss natürlich auch über seine Befugnisse informiert werden und er darf auch ablehnen. Die Vorsorgevollmacht muss dann beim Register für Vollmachtserteilung eingetragen werden.
Das geht am besten über einen Notar. Das Ganze kostet etwa 400 bis 600 Euro. Preiswerter geht es über das Friedensgericht. Dort kostet es nicht mal 20 Euro. Der Vorteil beim Notar ist allerdings, dass dann auch wirklich alles geregelt werden kann, wie zum Beispiel auch ein Hausverkauf. Und auch wichtig zu wissen: Die Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen werden.
hln/vkr