Der Anwalt des Lokführers hatte beantragt, den Prozess in französischer Sprache zu führen. Der Lokführer spricht kein Niederländisch. Der Antrag war in einem ersten Urteil abgewiesen worden. Im zweiten Anlauf bekam der Lokführer nun Recht.
Durch die neue Wendung muss zumindest ein Teil der Akten vom Niederländischen ins Französische übersetzt werden. Das könnte zu einer enormen Verzögerung führen - und dazu, dass der Fall verjährt.
Das Zugunglück von Buizingen ist bereits über acht Jahre her. Am 15. Februar 2010 waren auf Höhe von Buizingen zwei Züge zusammengestoßen. 19 Menschen starben, mehr als 300 wurden verletzt. Dem Lokführer wird vorgeworfen, ein Haltesignal übersehen zu haben. Auch die SNCB und Infrabel stehen vor Gericht.
vrt/km