Darauf hat die Staatsanwaltschaft hingewiesen. Zwar hätte das Fernbleiben von der Wahl nicht unbedingt Folgen, allerdings könnten die Justizbehörden eine Geldstrafe zwischen 40 und 80 Euro verhängen. Wenn man mehrmals nicht wählen geht, steigt die Geldbuße.
Mit einer Strafe rechnen müssen die Wahlhelfer, die ohne Entschuldigung nicht zum Wahlbüro kommen. Die Geldbuße dafür liegt bei 250 Euro.
belga/est