Vor Gericht steht ein Priester, dem unterlassene Hilfeleistung bei einem Selbstmord vorgeworfen wird. Der Angeklagte beruft sich aber auf das Beichtgeheimnis.
Am 1. Oktober 2015 war der Priester von einem Mann seiner Gemeinde angerufen worden, der schon länger unter Depressionen litt. In mehreren Telefongesprächen und SMS wurde deutlich, dass der Mann sich das Leben nehmen wollte. In der Nacht brachte er sich auch wirklich um.
Nachdem die Telefonate mit dem Priester bekannt wurden, erstattete die Witwe Anzeige.
belga/rtbf/est