Anlass für den Streit war eine Gerichtsverhandlung vor zehn Jahren. Damals ging es um den gewaltsamen Tod des Bruders der Muslimin. Die Frau sollte vor Gericht angehört werden. Dort erschien sie mit Kopftuch. Die Richterin ließ ihr ausrichten, dass sie den Saal nicht betreten könne, wenn sie das Kopftuch nicht abnehme. Das verweigerte die Frau und wurde deshalb nicht im Gerichtssaal zugelassen.
In Belgien klagte die Muslimin vergeblich gegen diese Entscheidung. Und wandte sich schließlich an den Europäischen Gerichtshof in Straßburg. Die Richter dort gestanden zwar durchaus zu, dass ein Richter das Ablegen eines Kopftuchs als Zeichen des Respekts vor dem Gericht anordnen kann. In dem Fall der Brüsseler Muslimin habe dazu aber kein Anlass bestanden. Die Frau habe sich vor Gericht von sich aus schon respektvoll verhalten. Die Ordnung im Gerichtssaal sei durch das Tragen des Kopftuchs nie gestört worden.
Das belgischen Zentrum für Chancengleichheit und Rassismusbekämpfung, Unia, begrüßte das Urteil. Allein das Tragen religiöser Symbole sei kein Zeichen von fehlendem Respekt gegenüber einem Gericht, teilte Unia mit.
Kay Wagner