Wesphael war 2013 unter dem Verdacht festgenommen worden, seine Ehefrau getötet zu haben. In dem späteren Gerichtsverfahren wurde er freigesprochen.
Wesphael wirft der Justiz schwerwiegende Verstöße im Zusammenhang mit seiner Festnahme vor. Mit dem Argument, man habe ihn auf frischer Tat ertappt, sei seine Immunität vorschnell aufgehoben worden und seine Festnahme erfolgt. Er saß zehn Monate in Untersuchungshaft.
Wesphael fordert Schadenersatz in Höhe von 50.000 Euro. Das Gericht in Brügge wies die Klage ab. Der Untersuchungsrichter habe damals keinen Fehler gemacht, lautete die Begründung.
b/sh