Nach den Hausdurchsuchungen im erzbischöflichen Palast und in der Krypta der Sint Rombouts-Kathedrale in Mechelen hatte der Anwalt, der die Interessen des Erzbistums und von Kardinal Danneels vertritt, sich bei der Generalstaatsanwaltschaft über die Vorgehensweise der Föderalen Gerichtspolizei im Rahmen der so genannten „Operation Kelch“ beschwert.
Die Staatsanwaltschaft hat alle Unterlagen an die Anklagekammer weitergeleitet. Der zuständige Untersuchungsrichter erstattete ihr heute Vormittag Bericht über seine Ermittlungen.
Die Anklagekammer wird ihre Entscheidung am Freitag nächster Woche bekannt geben.
Sie kann der Untersuchung ihren Lauf lassen, aber auch verschiedene Ermittlungsergebnisse für nichtig erklären und anordnen, gewisse Beweisstücke aus der Akte zu entfernen. Sie kann schließlich auch einen anderen Untersuchungsrichter mit den weiteren Ermittlungen beauftragen.