"Wohnungsbetretungen", man könnte auch sagen: "Hausdurchsuchungen". Das war eins der Kernstücke der Abschiebepolitik der Regierung. Heißt also: Die Polizei bekäme die Möglichkeit, auf der Suche nach einem Illegalen, der ausgewiesen werden soll, auch Privatwohnungen zu betreten.
Dafür wäre aber auch vorab eine Einwilligung durch einen Untersuchungsrichter nötig gewesen. Eben die Magistrate waren aber schon die Ersten, die Kritik an der Idee übten. Die Untersuchungsrichter befürchteten, dass sie im Grunde nur dazu da gewesen wären, einem Durchsuchungsbeschluss einen amtlichen Stempel zu verpassen.
In der Politik schlugen derweil die Wellen hoch. Die Opposition warnte vor einem Polizeistaat. Hier seien Grundrechte in Gefahr. Justizvertreter, Menschenrechtsorganisationen, sogar die Kirche und Freimaurer-Logen schlossen sich der Kritik an. Und auch immer mehr Liberale hatten Bauchschmerzen.
Er könne nur feststellen, dass die Wohnungsbetretungen in Brüssel und in der Wallonie inzwischen tabu sind, sagt Justizminister Koen Geens in De Standaard. Von fast allen Gemeinden im frankophonen Landesteil gebe es inzwischen eine Resolution gegen den Gesetzesvorschlag. Der Text werde also wohl vor dem Ende der Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet.
Roger Pint