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Anwaltskammern klagen gegen Internierung von Minderjährigen

22.08.201818:05
Spielplatz des geschlossenen Asylzentrums in Steenokkerzeel (Bild: Benoit Doppagne/Belga)
Spielplatz des geschlossenen Asylzentrums in Steenokkerzeel (Bild: Benoit Doppagne/Belga)

Die französisch- und deutschsprachigen Anwaltskammern sowie 15 Nichtregierungsorganisationen wollen die Internierung von Flüchtlingsfamilien mit Kindern vor dem Staatsrat anfechten. Ziel der Prozedur vor dem Staatsrat sei die Annullierung des entsprechenden Königlichen Erlasses.

Nette, kleine Einfamilienhäuschen, sogar Rutschbahnen und Schaukeln - ein ideales Plätzchen für eine Familie. Da gibt es nur ein Problem: Das Ganze steht hinter einem hohen Zaun, genau gesagt im geschlossenen Abschiebelager von Steenokkerzeel, unweit des Brüsseler Flughafens. In der vergangenen Woche hat die erste Migranten-Familie ein solches Häuschen bezogen - die letzte Etappe vor ihrer Abschiebung.

"Kinder hinter Gittern? Das geht gar nicht - auch nicht aus administrativen Gründen", wetterte aber Jean-Pierre Buyle von den französisch- und deutschsprachigen Anwaltskammern Avocats.be.

Avocats.be und gleich 15 weitere Organisationen wollen den entsprechenden Königlichen Erlass jetzt also vor dem Staatsrat anfechten. Minderjährige mit Blick auf eine Abschiebung einzusperren, das widerspreche geltender Rechtsprechung unter anderem durch den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof, heißt es in einem Kommuniqué.

Die Erfolgsaussichten seien nicht schlecht, sind sich die Kläger einig. Schließlich sei Belgien in der Vergangenheit wegen ähnlicher Praktiken schon drei Mal vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof verurteilt worden.

Roger Pint

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