In dem konkreten Fall geht es um einen Mann, gegen den wegen versuchten Totschlags ermittelt wird. Bei einer Polizeikontrolle hatte er mit dem Auto die Flucht ergriffen und fast einen Polizisten überfahren. Deswegen saß er zwei Monate in Untersuchungshaft.
Der Mann wurde schließlich unter Auflagen aus der Haft entlassen, erhielt aber sofort danach seinen Abschiebebescheid. Er wurde in ein geschlossenes Zentrum gebracht. Nach Ansicht des Rates für Ausländerstreitfragen ist eine Ausweisung nicht möglich, solange noch ein gerichtliches Verfahren gegen den Betroffenen läuft.
Asylstaatssekretär Theo Francken kündigte an, er prüfe eine Berufung vor dem Kassationshof gegen den Beschluss.
belga/vrt/est