1 Kommentar

  1. Was ist das denn fuer ein Bloedsinn ??? Krankheiten richten sich ganz bestimmt nicht nach den zugestandenen "Krankheitstagen" !
    Wird ein Mensch Krank , ob nun Arbeiter -Polizeibeamter oder wie auch immer,
    und vom Arzt anerkannt als Arbeitsunfaehig oder ins Krankenhaus einegwiesen, dann ist er Krank und die zugestandenen "Krankheitstage" spielen keine Rolle !! Womoeglich muessen "Krankheiten" erst noch beim Arbeitgeber um Erlaubnis fragen um ausbrechen zu duerfen.