Wer sich als Ausländer dazu entscheidet, an den Wahlen teilzunehmen, muss beim Bevölkerungsdienst seiner Gemeinde ein Formular ausfüllen.
Bisher haben sich nur wenige ausländische Mitbürger gemeldet - nur rund ein Zehntel der potentiellen Wähler. Wer einmal eingeschrieben ist, für den besteht allerdings Wahlpflicht.
Einige Bedingungen müssen erfüllt sein, um wählen zu dürfen. So müssen Mitbürger, die aus Ländern außerhalb von Europa stammen, seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung in Belgien wohnhaft sein.
rtbf/est