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Totgeborene Kinder bekommen Namen und Eintrag bei der Gemeinde

06.07.201815:00

Eltern dürfen ihre totgeborenen Kinder in Zukunft ab 140 Tagen Schwangerschaft bei der Gemeinde eintragen lassen und ihnen einen Vornamen geben.

Bisher war das erst ab 180 Tagen möglich. Der Ministerrat hat am Freitag einen entsprechenden Gesetzesvorschlag von Justizminister Koen Geens gutgeheißen.

Ab 180 Tagen ist die Eintragung bei der Gemeinde nach wie vor Pflicht. Das Kind darf künftig einen Vor- und einen Familiennamen erhalten.

Die Situation für die Eltern sei schwer genug, sagt Minister Geens. Man müsse sie unterstützen, in dem man dem Kind einen vollwertigen Platz in ihrem Leben ermöglicht.

Neue Erkenntnisse der Forschung zeigen, dass ein Kind ab 140 Tagen Schwangerschaft lebensfähig sein kann.

belga/km

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