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Kronzeugen-Gesetz nimmt wichtige Hürde in der Kammer

04.07.201811:54
Rechtsanwalt mit einem Mandanten vor Gericht (Illustrationsbild: Laurie Dieffembacq/Belga)
Illustrationsbild: Laurie Dieffembacq/Belga

Aus Mafia-Filmen ist er landläufig bekannt: der Kronzeuge. Solche Systeme gibt es aber nicht nur in Filmen, sondern auch in der Wirklichkeit. Und in Belgien spielen Politiker schon lange mit der Idee, ein solches Kronzeugen-System einzuführen. Justizminister Koen Geens hat dazu ein Gesetz vorbereitet, das am Dienstag vom zuständigen Rechtsausschuss der Kammer angenommen wurde. Die Kritik bleibt allerdings bestehen.

Es ist die alles entscheidende Frage, die bei einer Kronzeugen-Regelung immer schwierig zu entscheiden ist: Soll ein Straftäter dafür belohnt werden, wenn er seine Mittäter verpfeift? Die Tatsache, dass der Straftäter selbst Verbrechen, manchmal sogar schwere Verbrechen begangen hat, ändert sich ja nicht. Warum sollte sich dann die Strafe für ihn ändern?

Es ist genau dieser Punkt, der Laurette Onkelinx stört. Die ehemalige Justizministerin von der PS hat sich am Dienstag deshalb auch enthalten, als der Gesetzesvorschlag zur Kronzeugen-Regelung im Rechtsausschuss zur Abstimmung stand. Onkelinx begründet: "Kronzeugen: Das sind Menschen, die Taten begangen haben, Verstöße, Verbrechen, und die jetzt große Strafmilderung bekommen sollen, weil sie mit ehemaligen Komplizen abrechnen. Moralisch finde ich das äußerst bedenklich."

Gegen diese Bedenken stehen die Vorteile, die Kronzeugen bieten. Sie können bei der Aufklärung von Verbrechen helfen, bei denen die Ermittler nicht mehr weiterkommen. Justizminister Koen Geens nennt die Taten der Killerbande von Brabant als ein Paradebeispiel dafür. Nach mehr als 30 Jahren nach den Taten weiß man immer noch nicht, wer damals Anfang der 1980er Jahre die Überfälle sowie die Morde an 28 Menschen verübt hat.

Gegenüber der RTBF führt Geens allerdings noch andere Gründe für seinen Gesetzesvorschlag an. "Wenn der Mensch älter wird, wird er in der Regel milder. Er hat manchmal auch Gewissensbisse wegen der Taten, die er verübt hat, und will darüber sprechen, will sie zugeben. Aber es gibt zurzeit noch keinen Rahmen, in dem er das machen kann", erklärt Geens. "Das neue Gesetz gibt ihm einen Rahmen dafür, mit einem umfassenden Schutz, den diese Person dann verdient, aber auch mit umfassendem Schutz für die Opfer."

Über die Zulassung eines Kronzeugen und die Art der Strafmilderung soll von der Staatsanwaltschaft entschieden werden. Die Aussagen des Kronzeugen können nur dann als gültig gewertet werden, wenn sie durch andere Beweismittel oder Hinweise aus dem Dossier gedeckt werden. Willkürlich kann der Kronzeuge andere Personen also nicht denunzieren.

Der Staatsanwalt kann aber auch darüber entscheiden, ob eine zugesagte Strafmilderung eventuell wieder rückgängig gemacht werden kann. Für den Brüsseler Strafanwalt Antoine Chomé ist das Anlass zur Kritik. "Es wird schwer sein, Verurteilte dazu zu bringen, gegen ehemalige Komplizen auszusagen. Denn sie würden einerseits ein großes Risiko auf sich nehmen, besonders Drohungen, Einschüchterungen, Repressionen gegen ihre Person", sagt er. "Aber im Gegenzug erhalten sie keine definitive Zusage für eine Strafmilderung, die nicht doch wieder zurückgenommen werden kann."

Der Gesetzestext zur Kronzeugen-Regelung ist am Dienstag mit den Stimmen der Regierungsparteien und der flämischen Sozialisten im Rechtsausschuss der Kammer angenommen worden. Die nächste Etappe ist jetzt die Abstimmung im Plenum.

Kay Wagner

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