Zu Inhalt wechseln
  • BRF Nachrichten
  • BRF1
  • BRF2
  • Mediathek
  • Unternehmen
  • BRF1 Livestream
  • BRF2 Livestream
  • BRF Podcast
  • Wetter
  • Verkehr
  • iconfacebook-1
  • iconyoutube-1
  • instagram
  • linkedin2
BRF Nachrichten
  • Home
  • Regional
    • Alle Gemeinden
    • Amel
    • Büllingen
    • Burg-Reuland
    • Bütgenbach
    • Eupen
    • Kelmis
    • Lontzen
    • Raeren
    • St. Vith
  • National
  • International
  • Sport
    • Fußballergebnisse
  • Meinung
    • Kommentar
    • Presseschau
  • Kultur
    • Bücher
    • Kino
    • Kunst
    • Medien
    • Musik
  • 80 Jahre BRF
-

Reform des Abtreibungsgesetzes: Lob und Kritik an Regierungsvorschlag

04.07.201806:42
Demonstration für das Recht auf Abtreibung
Bild: Siska Gremmelprez/ Belga

Die Einigung der föderalen Regierungsparteien zur Reform des Abtreibungsgesetzes hat unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Die belgische Bischofskonferenz etwa bedauert, dass das Abtreibungsgesetz künftig nicht mehr im Strafgesetzbuch stehen soll, linke Oppositionsparteien in der Kammer dagegen beklagen, dass Ärzte und Frauen trotzdem weiter bestraft werden können, wenn sie sich nicht an die neuen Regeln zur Abtreibung halten. Der Rechtsausschuss der Kammer wird sich am Vormittag mit den Vorschlägen zur Reform des Abtreibungsgesetzes beschäftigen.

Die Debatte verspricht lebhaft zu werden. Denn auch ein Bündnis von sechs Oppositionsparteien hat für den Vormittag einen Gesetzestext vorbereitet, über den diskutiert werden soll.

Diese Vorschläge der frankophonen und flämischen Sozialisten, der Grünen, Défi und der kommunistischen PTB sehen eine komplette Straffreiheit für Abtreibung vor. Die Frist, in der eine legale Abtreibung vorgenommen werden kann, soll von aktuell zwölf auf 18 Wochen nach Beginn der Schwangerschaft verlängert werden. Die Bedenkzeit von sechs Tagen zwischen der medizinischen Beratung und dem Eingriff soll auf zwei Tage reduziert werden.

Die Regierungsparteien bleiben in ihrem Vorschlag restriktiver, praktisch wird sich kaum etwas ändern. Eine Abtreibung soll weiterhin nur bis zwölf Wochen nach Beginn der Schwangerschaft legal sein. Strafen gegen Verstöße gibt es weiter. Die sechs Tage Bedenkzeit brauchen nur dann nicht eingehalten zu werden, wenn der Arzt einen sofortigen Eingriff für absolut nötig hält. Allerdings soll die Frau nicht mehr nachweisen müssen, dass sie die Abtreibung aus einer Notlage heraus möchte.

Diese Einigung ist ein Kompromiss zwischen den Regierungsparteien. MR und OpenVLD hätten das Abtreibungsgesetz gerne stärker liberalisiert. Das scheiterte jedoch am Widerstand von CD&V und N-VA.

Kay Wagner

Nach oben
  • Home
  • Regional
  • National
  • International
  • Sport
  • Meinung
  • Kultur
  • 80 Jahre BRF

Neuigkeiten zum BRF als Newsletter

Jetzt anmelden
Sie haben noch Fragen oder Anmerkungen?
Kontaktieren Sie uns!
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Barrierefreiheit
  • Cookie-Zustimmung anpassen

Design, Konzept & Programmierung: Pixelbar & Pavonet

Cookie Hinweis

Wir nutzen Cookies, um die Funktion der Webseite zu gewährleisten (essentielle Cookies). Darüber hinaus nutzen wir Cookies, mit denen wir User-Verhalten messen können. Diese Daten teilen wir mit Dritten. Dafür brauchen wir Ihre Zustimmung. Welche Cookies genau genutzt werden, erfahren Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.

Nur essentielle Cookies zulassen Alle Cookies zulassen
  • BRF1
  • BRF2
  • Mediathek
  • Unternehmen
  • Home
  • Regional
    • Alle Gemeinden
    • Amel
    • Büllingen
    • Burg-Reuland
    • Bütgenbach
    • Eupen
    • Kelmis
    • Lontzen
    • Raeren
    • St. Vith
  • National
  • International
  • Sport
    • Fußballergebnisse
  • Meinung
    • Kommentar
    • Presseschau
  • Kultur
    • Bücher
    • Kino
    • Kunst
    • Medien
    • Musik
  • 80 Jahre BRF
  • Wetter
  • Verkehr
  • iconfacebook-1
  • iconyoutube-1
  • instagram
  • linkedin2
  • BRF1 Livestream
  • BRF2 Livestream
  • BRF Podcast
Podcast
-