Wie mehrere flämische Zeitungen berichten, hat Justizminister Koen Geens eine entsprechende Vereinbarung mit dem Kollegium der Generalprokuratoren getroffen.
Bislang wurden Jugendorganisationen nur informiert ab dem Moment, wo Angeklagte verurteilt wurden. Während der laufenden Untersuchung konnten also keine Maßnahmen ergriffen werden, um mögliche Opfer zu schützen.
Künftig werden die Staatsanwaltschaften von Fall zu Fall entscheiden, ob die Informationen weitergeleitet werden oder nicht. Dies soll von der Schwere der Taten abhängig gemacht werden.
belga/cd