Das hatten die Anwälte des französischsprachigen Lokführers beantragt. Als Grund für das Nein gibt das Gericht an, dass ein Sprachenwechsel zu viel Zeit kosten würde. Der Prozess würde zu dicht an die Verjährung heranrücken.
Der Lokführer kann noch in Berufung gehen. Ihm wird vorgeworfen, ein Haltesignal übersehen zu haben. Der Mann streitet das ab. Angeklagt sind neben dem Lokführer auch die SNCB und Infrabel.
Vor acht Jahren waren auf Höhe von Buizingen ein Regionalzug und ein Intercity zusammengeprallt. 19 Menschen kamen ums Leben, über 300 wurden verletzt.
belga/km