Das Verfassungsgericht, hervorgegangen aus dem früheren Schiedshof, hat sich heute auch zu dem umstrittenen Dekret geäußert, das in der französischen Gemeinschaft festlegt, welche Kinder in welchen Sekundarschulen eingeschrieben werden dürfen, nach seiner Urheberin auch Simonet-Dekret genannt.
Das Gericht wies die Klage der Gemeinde Villers-la-Ville und einer Reihe von Eltern, das Dekret vorläufig außer Kraft zu setzen, ab, mit der Begründung, fast alle Schüler seien schon eingeschrieben gewesen, als die Klage eingereicht wurde.
Ministerin Simonet begrüßte das Urteil.
Zur Sache, also zur Klage, das Dekret definitiv aufzuheben, äußerte sich das Gericht noch nicht.
b/fs