Bereits im Juli 2005 war im Parlament ein neues Gesetz zur Neuregelung des Ehrenamts verabschiedet worden. Kurz danach wurde es abgeändert.
Ehrenamtliche Tätigkeiten dürfen auch weiterhin nicht entlohnt werden. Allerdings dürfen die Mitarbeiter eine steuer- und sozialabgabenfreie Aufwandsentschädigung in Höhe von 1100 Euro jährlich erhalten.
Gesellschaften ohne Erwerbszweck müssen ihre Ehrenamtlichen in Zukunft auch versichern. Betroffen sind etwa 1,5 Millionen Belgier, die in den unterschiedlichsten Bereichen aktiv sind.
Ehrenamt wird neu geregelt
Heute tritt ein Gesetz in Kraft, das ehrenamtliche Tätigkeiten neu regelt.