Das belgische Verfassungsgericht hat bestimmte Paragraphen des Dekrets der flämischen Regierung außer Kraft gesetzt, welches das flämische Unterrichtsministerium dazu ermächtigt, die frankophonen Grundschulen in den Spracherleichterungsgemeinden zu inspizieren.
Über die Klage, das Dekret aufzuheben, sprach sich das Gericht noch nicht aus.
Das Verfassungsgericht befand, dass sich die flämische Regierung nicht einseitig über Bestimmungen des Sondergesetzes aus dem Jahre 1971 hinwegsetzen dürfe. Ohne vorherige Einigung seien Inspektoren der französischen Gemeinschaft zuständig.
Der flämische Unterrichtsminister Pascal Smet zeigte sich zufrieden, dass die Inspektoren ihren Bericht zur flämischen Dienststelle schicken müssten. Er merkte auch an, eines der Ziele des Dekretes sei es gewesen, Rechtssicherheit in diesem Bereich zu schaffen. Ähnlich äußerte sich ein Sprecher der Fraktion N-VA.
Zufrieden äußerte sich auch der FDF-Vorsitzende Olivier Maingain. Er betonte, dass das Verfassungsgericht bekräftige, dass die eigentliche Inspektion eine Befugnis der französischen Gemeinschaft sei.
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