Der Ministerrat hat einen entsprechenden Gesetzentwurf von Justizminister Koen Geens (CD&V) angenommen.
Wenn ein Verbrechen nach zehn Jahren Ermittlungen noch immer nicht aufgeklärt ist, dann können Angehörige einen Antrag bei der Kommission für Opferhilfe stellen.
Allerdings kann es auch dann noch bis zu zwei Jahre dauern, bis es tatsächlich eine Finanzhilfe gibt. Das sagte ein Vertreter der Kommission für Opferhilfe im flämischen Rundfunk. Der Grund sei die Unterbesetzung der Behörde.
vrt/jp