Im vergangenen Jahr wurden Unia über 2.000 solcher Fälle gemeldet, das waren so viele wie noch nie. In 326 Fällen wurde untersucht, ob es sich um Anstiftung zu Hass, Gewalt oder Diskriminierung handelte.
In einem Fall ordnete die Staatsanwaltschaft schließlich die Identifizierung des anonymen Twitterers an, der so vor Gericht gebracht werden konnte. Der Richter verurteilte den Mann zu 48 Stunden gemeinnütziger Arbeit.
Unia sieht in dem Urteil ein wertvolles Signal im Streit gegen systematische Verfolgung und Hass im Netz.
vrt/sh