Nach jüngsten Angaben der Verbraucherschutz-Organisation Test Achats äusserten 20 Prozent der Patienten, die in den zurückliegenden zwei Jahren mit Krankengymnastik behandelt wurden Unzufriedenheit über das Ergebnis. Viele Patienten bemängelten in einer Befragung der Verbraucherschützer die zu geringe Anzahl der von den Ärzten verschriebenen Krankengymnastik-Sitzungen. Sie reichen nach Angaben der Betroffenen oftmals nicht aus, um Beschwerden gänzlich zu beseitigen. Die Verbraucherschützer bemängelten ihrerseits, dass für viele Patienten das derzeit gültige Rückvergütungssystem für Krankengymnastik zu wenig Flexibilität biete. Deshalb plädiert Test Achats für die Prüfung jedes einzelnen Antrags auf Rückvergütung ohne die starre Standarderstattung anzuwenden.
Patienten nach Behandlungen durch Krankengymnasten oftmals unzufrieden
Patienten, die in Belgien Behandlungen durch einen Krankengymnasten in Anspruch nehmen, sind immer häufiger unzufrieden.