Das hat kürzlich der Verfassungsgerichtshof entschieden. Bislang war dies nur möglich, wenn ein Verurteilter zwei Drittel seiner Strafe im Gefängnis verbracht hatte.
Wie mehrere Zeitungen berichten, haben die Gefängnisdirektionen vergangene Woche die Aufforderung erhalten, die bedingte Haftentlassung für alle Häftlinge neu zu berechnen.
Justizminister Koen Geens will nach Angaben seiner Sprecherin einen Abänderungsantrag einreichen und fordern, dass das bisherige System aufrecht erhalten bleibt.
belga/cd