Hintergrund der Meldepflicht ist, dass die Polizei bei Ermittlungen auf private Videobilder zugreifen darf. In den kommenden zwei Jahren soll eine Liste aller privaten Kameras zur Verfügung stehen.
Bei der Registrierung muss auch eine Person angegeben werden, die als Kontaktperson für die Polizei gilt.
Eigentümer, die der Meldepflicht nicht nachkommen, riskieren Bußgelder in Höhe von 100 bis 20.000 Euro.
rtbf/jp