Buizingen liegt nur wenige Kilometer nördlich von Halle, südlich von Brüssel in der Provinz Flämisch-Brabant liegt. Das Polizeigericht in Halle war von der Ratskammer in Brüssel für den Prozess bestimmt worden.
Beim Polizeigericht in Halle spricht man flämisch. Für zwei der drei Angeklagten ist das kein Problem. Sowohl die Bahn SNCB als auch der Schienenbetreiber Infrabel sind als föderale Unternehmen von Natur her zweisprachig aufgestellt.
Lokführer französischsprachig
Bei dem überlebenden und angeklagten Lockführer ist das nicht so. Er ist französischsprachig. Deshalb fordern seine Anwälte, dass der ganze Prozess auf Französisch abläuft. Einer der Anwälte, Antoine Chomé, begründet das wie folgt:
"Natürlich gibt es Übersetzer. Aber das ist nicht das gleiche, als wenn man eine Debatte in seiner eigenen Sprache interaktiv verfolgen und auf jede noch so kleine Nachfrage genau antworten kann." Das genaue Verstehen des Prozesses und seiner Fragen sei sehr wichtig. Denn hier gehe es um Details, um technische Dinge. Da müsse sein Klient schon verstehen, worum es geht.
Dem Lokführer wird vorgeworfen, eventuell ein rotes Haltesignal nicht beachtet zu haben und dadurch verantwortlich für den Frontalaufprall der beiden Züge zu sein. Der Lokführer streitet diesen Vorwurf ab. Es ist aber auch nicht ganz klar, ob das Haltesignal an dem Tag des Unfalls überhaupt richtig funktioniert hat. Deshalb ist auch Infrabel angeklagt.
Entscheidung vor dem 29. Juni
Der Prozess war am Dienstag extra in ein Kulturzentrum in Halle verlegt worden. Mehrere hundert Menschen hätten dort Platz gehabt. Denn mehrere hundert Menschen hätten sich am Dienstag noch als Zivilkläger an den Prozess dranhängen können. Doch nur gut 70 Personen verloren sich in dem großen Raum - um letztlich auch nicht viel zu erfahren. Denn außer dem Antrag auf Änderung der Prozesssprache passierte nicht viel.
Das Gericht will sich jetzt bis zum 29. Juni Zeit lassen, eine Entscheidung zu treffen. Gegen die kann dann noch einmal Berufung eingelegt werden.
Sollte dem Antrag auf Sprachänderung stattgegeben werden, würde der Prozess zu dem nächstgelegenen französischsprachigen Polizeigericht verlegt. Das befindet sich in Brüssel. Sollte der Antrag abgelehnt werden, bleibt alles in Halle.
Unnötige Verzögerung des Prozesses?
Den Vorwurf, dass man den Prozess mit diesem Antrag unnötig verzögert, will Anwalt Antoine Chomé nicht gelten lassen. "Wenn das Gericht unserem Antrag folgt, kann man den ganzen Prozess noch vor Ende Juni einem französischsprachigen Gericht übergeben. Wir könnten die Plädoyers dann noch vor Ende des Jahres halten. Ich sehe nicht, wo der Prozess durch unsere Anfrage verzögert wird", sagt er.
Tatsächlich waren Beobachter schon vor dem heutigen Tag davon ausgegangen, dass die Hauptverhandlung vor allem im Herbst stattfinden werde. Ein schnelles Urteil, vielleicht sogar noch in diesem Jahr, hatte anscheinend sowieso keiner erwartet.
Kay Wagner