Geens sagte, man könne Radikalisierte nicht so lange in Haft halten bis dass die terroristische Bedrohung durch den Islamischen Staat zu Ende sei. Das Gesetz sehe vor, dass Menschen, die ihre Haftstrafe abgesessen hätten, wieder frei kämen.
Allerdings gebe es lokale Task-Force-Einheiten, die Radikalisierte nach ihrer Haftentlassung beobachteten.
belga/cd