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Führerscheinreform: Tipps für Fahrbegleiter

29.05.201819:28

Ab dem 1. Juli treten neue Regeln für die praktische Führerscheinprüfung in Kraft. Davon betroffen sind auch die Fahrbegleiter. In der Zeitung La Meuse hat die Wallonische Agentur für Verkehrssicherheit am Dienstag Tipps für die Fahrbegleiter vorgestellt.

Die wichtigste Änderung ist, dass Fahranfänger und ihre Fahrbegleiter ab dem 1. Juli eine Schulung mitmachen müssen. Die Schulung wird von den Fahrschulen angeboten und dauert drei Stunden. Es soll aber auch eine e-learning-Plattform geben, so dass man die Schulung auch online machen kann. Die Plattform ist eine Alternative zum Kurs in der Fahrschule. Beide Varianten sind kostenpflichtig. Die Preise der Kurse variieren je nach Fahrschule, das Programm auf der Online-Plattform soll 20 Euro kosten.

Eine weitere Änderung ist, dass Kandidaten für die praktische Prüfung ab dem 1. Juli einen Risikoeinschätzungstest bestehen und mindestens 1.500 Kilometer Fahrpraxis haben müssen, bevor sie zur Prüfung zugelassen werden.

Abgesehen von der Schulung, die man zusammen mit dem Fahrschüler machen muss, ändert sich aber nichts. Weiterhin gilt, dass der Fahrbegleiter im Besitz eines Identitätsdokuments sein muss, das in Belgien ausgestellt wurde. Er muss außerdem einen belgischen oder europäischen Führerschein der Klasse B haben und darf in den letzten drei Jahren nicht seinen Führerschein abgenommen bekommen haben.

Pflichten kennen

Die Schulung soll vor allem die Sicherheit für Fahranfänger und Begleiter erhöhen. So sollen auch nicht-professionelle Fahrlehrer den Schülern eine anständige Ausbildung zukommen lassen können. Bei der Schulung geht es dementsprechend erstmal um die Pflichten des Begleiters, praktische Dinge wie den Reifenzustand des Autos, den Umgang mit gefährlichen Situationen oder die Geschwindigkeitsbegrenzungen. Auch das weitere Prüfverfahren wird erklärt, sprich Risikoeinschätzungstest und die praktische Prüfung.

Vorbild sein

Die Wallonische Agentur für Verkehrssicherheit hat am Dienstag in der Tageszeitung La Meuse Tipps für die Fahrbegleiter vorgestellt. Wichtig sei demnach, dass der Begleiter die eigenen Grenzen kenne und ein gutes Vorbild sei, sprich keinen Alkohol zu trinken oder keine Medikamente zu nehmen, bevor man mit einem Schüler unterwegs ist. Auch das Auto sollte in gutem Zustand sein, der TÜV sollte in Ordnung sein und man sollte seine Versicherung darüber informieren, dass man das Auto mit einem Fahrschüler benutzt.

An ruhigem Ort üben

Wer wirklich mit einem ganz blutigen Anfänger unterwegs ist, sollte an einem möglichst verkehrsfreien Ort mit dem Unterricht beginnen, zum Beispiel auf einem ruhigen Parkplatz. Hier sollten zunächst die Basics geübt werden, darunter Lenkrad drehen, die richtige Handstellung, das Starten, Gas geben und Bremsen. Und zuletzt gilt es natürlich, immer Ruhe zu bewahren und nicht den eigenen Stress auf den Schüler zu übertragen.

meuse/ake/mg

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