In Belgien wird Glyphosat unter dem Namen Roundup vertrieben. Mit dem Beschluss von Freitag ist nun auch der Verkauf an Privatleute verboten. Das Verbot betrifft alle herkömmlichen Unkrautvernichter. Ausgenommen sind nur wenige Produkte wie beispielsweise Biopestizide.
Während einer Übergangsfrist von sechs Monaten dürfen auch noch Produkte verkauft werden, die nur bestimmte Unkrautsorten vernichten. Auch diese Produkte müssen zum 31. Dezember aus den Regalen der Geschäfte verschwinden.
rtbf/sh