In Belgien ist dies bei Erstverhören bislang nur in Ausnahmefällen möglich. Diese belgische Regelung ist europaweit eine Ausnahme. Mit ihrer Forderung folgen die Anwälte einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wonach die Anwesenheit eines Anwalts bei Verhören fundamental für eine korrekte Verteidigung eines Verdächtigen ist. Eine Initiative von Brüsseler Anwälten will in einem ersten Schritt in der eigenen Berufsgruppe dafür werben, dass zumindest bei Verhören durch den Untersuchungsrichter stets ein Anwalt bereit steht.
rtbf/okr