Sie sollen für einen Monat fünf bis zehn Prozent weniger Bezüge erhalten. Der Ministerrat hat heute einen entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedet. Auch Unternehmen, die sich nicht um Langzeitkranke bemühen, sollen künftig mit Geldbußen von bis zu 800 Euro belegt werden. Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern sind davon nicht betroffen.
Wenn der Vertrauensarzt einen Langzeitkranken wieder für arbeitsfähig hält, muss der Arbeitgeber eine angepasste Aufgabe finden und einen Fahrplan erstellen, um seinen Mitarbeiter wieder ins Unternehmen einzubinden. Ansonsten droht die Geldbuße. Arbeitet der Betroffene nicht mit, wird auch er bestraft.
vrt/belga/km