Konsularische Hilfe kann zum Beispiel bei schweren Krankheiten, bei Verhaftungen oder bei Verlust oder Diebstahl von Reisepässen beantragt werden. Zudem wird sie oft in Krisensituationen oder bei Naturkatastrophen notwendig.
Nach Angaben der EU-Kommission reisten oder lebten zuletzt fast sieben Millionen EU-Bürger in Ländern und Gebieten, in denen ihr Heimatstaat keine Botschaft oder kein Konsulat hat.
Betroffene EU-Bürger können sich im Notfall mit ihren Anliegen auch an eine andere diplomatische Vertretung eines EU-Landes wenden.
vrt/rkr