Das hat Asylstaatssekretär Theo Francken auf Twitter bekanntgegeben. Es handelte sich ausschließlich um Schwerkriminelle oder um Terroristen.
Die Reform trat am Sonntag vor genau einem Jahr in Kraft. Dadurch kann auch Ausländern die Aufenthaltsgenehmigung entzogen werden, die entweder in Belgien geboren wurden oder vor ihrem zwölften Lebensjahr eingereist sind.
Das geht allerdings nur, wenn von ihnen eine Gefahr für die Gesellschaft ausgeht. Vor der Ausweisung muss das Herkunftsland allerdings sein Einverständnis geben und die nötigen Papiere bereitstellen.
Die Gesetzesverschärfung hatte viel Wirbel verursacht. Insbesondere ging es um die Frage, ob sie mit der Verfassung in Einklang steht. Eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes steht noch aus. Francken ist jedoch überzeugt, dass der Hof das Gesetz nicht kassiert.
belga/vrt/sh