Diese Erleichterungen in Form von In-App-Käufen helfen dem Nutzer, im Videospiel weiter zu kommen. Allerdings weiß der Spieler oftmals vor dem Kauf nicht genau, was genau er kauft.
Dieses Verfahren habe Glücksspielcharakter, urteilt die Glücksspielkommission. Demnach dürfen solche In-App-Käufe minderjährigen Spielern nicht angeboten werden. Außerdem spricht sich die Kommission für einen begrenzten Höchsteinsatz innerhalb von Videospielen aus. Zudem dürften Nutzer im Spiel nicht benachteiligt werden, wenn sie keinen Kauf tätigen.
Die Kommission fordert nun vom Gesetzgeber, dass er einen verpflichtenden Warnhinweis für Videospiel mit Glücksspielcharakter entwickelt.
belga/okr