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Reformbedarf: EU-Gerichtshof moniert belgische Immobiliensteuer

13.04.201813:45
Hausschlüssel
Illustrationsbild: Jonas Hamers/Belga

"Belgien wird seine Immobiliensteuer überdenken müssen", schreibt die Zeitung De Tijd am Freitag auf ihrer Titelseite. Der EU-Gerichtshof in Luxemburg hat die bisher geltende Regelung nämlich gekippt. Es wird sich also etwas ändern müssen, ansonsten droht Belgien eine Geldstrafe. Nur was, das ist die Frage. Das Thema ist jedenfalls so heikel, dass die Regierung wohl gut auf ein solches Problem hätte verzichten können.

Das Problem hat einen Namen, in Form eines Aktenzeichens: C-110/17. Dieses Problem könnte der Regierung noch Kopfzerbrechen bereiten. Unter dem Aktenzeichen C-110/17 läuft ein Verfahren, das die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gegen Belgien angestrengt hat. Was dort unter dem Oberbegriff "freier Kapitalverkehr" geführt wird, kann aber weitreichende Konsequenzen auf die belgische Steuergesetzgebung haben. Und zwar indirekt.

Der EU-Kommission ist aufgefallen, dass der belgische Staat Immobilien seiner Bürger unterschiedlich besteuert, je nachdem, wo die Wohnung oder das Haus liegen. Die Immobiliensteuer für eine Wohnung in Belgien wird auf der Grundlage des sogenannten Katastereinkommens berechnet. Hier handelt es sich um einen Schätzwert, der aber oft schon vor einer halben Ewigkeit festgelegt und danach nicht mehr aktualisiert wurde. Die letzte Anpassung wurde anscheinend in den 70er Jahren vorgenommen.

Nicht angepasste Katasterwerte

Hat sich also die Bruchbude inzwischen in ein schickes Häuschen verwandelt, so hat sich in der Regel besagter Katasterwert nicht verändert, zumindest nicht entsprechend. Er wird lediglich indexiert, also der Inflation angepasst.

Für ein Haus oder eine Wohnung im EU-Ausland legt der belgische Fiskus allerdings andere Maßstäbe an. Dann wird plötzlich nicht mehr das Katastereinkommen als Basis genommen, sondern der heutige Mietwert, also das potentielle bzw. tatsächliche Mieteinkommen. In vielen Fällen liegt dieser Wert höher, mitunter viel höher als das Katastereinkommen für eine vergleichbare Immobilie in Belgien.

Der EU-Gerichtshof sagt jetzt: Das geht so nicht. Der Fiskus kann nicht unterschiedliche Regeln anwenden, je nach dem, ob eine Immobilie nun im Inland oder in einem anderen EU-Staat liegt. EU-Binnenmarkt lässt grüßen. Heißt: Hier muss eine einheitliche Regelung her.

Nur, wie soll die aussehen? Denkbar wäre natürlich, dass man einfach sagt: Ok, dann gilt eben künftig auch für Immobilien im EU-Ausland der ominöse Katasterwert als Berechnungsgrundlage.

Einheitliche Regelung muss her

So einfach ist das aber nicht, warnt ein Experte in der Zeitung De Tijd. Man könne das belgische Katastereinkommen nämlich unmöglich vergleichen etwa mit dem spanischen "valor cadastral" oder dem niederländischen "Waarde Onroerende Zaak". Das wäre wie Äpfel mit Birnen zu vergleichen.

Klar, man kann auch in die andere Richtung angleichen. Also, zweite Möglichkeit: Man würde es mit Immobilien in Belgien so handhaben wie mit denen im Ausland. Sprich: Der tatsächliche, heutige Mietwert würde zur Grundlage. Da dürften aber viele politisch Verantwortlich gleich vehement mit dem Kopf schütteln, nach dem Motto: Nee, lass' mal lieber. Denn das würde in vielen Fällen bedeuten, dass die Immobiliensteuer steigt, mitunter spürbar. Und dafür sind naturgemäß nicht viele Politiker zu haben, erst recht nicht, wenn gleich zwei Wahlen vor der Tür stehen.

Deswegen hat De Tijd denn auch so im Gefühl, dass da jetzt erstmal nichts passieren wird. Nur: Das ist auch keine Option. "Wenn Belgien sich weiterhin weigert, gemäß dem Entscheid seine Gesetzgebung anzupassen, dann droht dem Land eine Buße", zitiert die Zeitung einen Sprecher des EU-Gerichtshofes. Das könne sogar so weit gehen, dass gegen Belgien ein Zwangsgeld verhängt wird für jeden Tag, an dem die Regelung noch nicht vereinheitlicht ist.

Tabu hin oder her. An der heutigen Situation festzuhalten, ist aber auch aus anderen Gründen keine Option. Die nicht angepassten Katasterwerte sorgen mitunter für absurde Ungerechtigkeiten. Beispiel: Bewohner in einer aufgepäppelten Wohngegend zahlen weniger Steuern als die Bewohner ist einem heruntergekommenen Viertel. Das ist eigentlich verkehrte Welt. Und wenn man jetzt sogar Druck von der EU bekommt, dann wäre es vielleicht wirklich an der Zeit, das Problem mal anzugehen.

Roger Pint

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