Es handelt sich um Personen, die in Untersuchungshaft genommen wurden, bei denen sich aber herausstellte, dass sie keine Straftat begangen hatten. Die Justizbehörden mussten den Betroffenen insgesamt 480.000 Euro an Entschädigungen zahlen. In den Jahren davor lag die Summe deutlich niedriger.
2016 mussten 44 Personen entschädigt werden, was rund 300.000 Euro entsprach, und 2015 49 Personen (306.000 Euro) und 2014 52 Personen (335.000 Euro).
belga/est