Standesbeamte, die einen Betrugsfall vermuten, können dazu jetzt juristischen Beistand der Staatsanwaltschaft anfragen. Um einen Missbrauch des Asylrechts zu verhindern, waren zuvor schon Schein-Ehen und Schein-Partnerschaften unter Strafe gestellt worden.
Wem ein Betrug nachgewiesen wird, dem wird das Aufenthaltsrecht verweigert, beziehungsweise er verliert es.
vrt/jp