Darin geht es um den Umgang mit beschlagnahmtem Drogengeld. In einem nächsten Schritt soll eine Arbeitsgruppe gebildet werden, die sich dreimal trifft und bis Jahresende Vorgehensweisen formuliert. Das erste Treffen soll schon im Mai in Rabat stattfinden.
In Belgien gemachte Drogenfunde und Einnahmen aus Drogengeschäften können von hiesigen Behörden nur beschlagnahmt werden, wenn sie mit Terrorismus oder Korruption in Verbindung gebracht werden. Durch eine Justizreform in Marokko, die kürzlich verabschiedet wurde, soll der Drogenhandel strenger bekämpft werden.
vrt/jp