Im Gegensatz zu belgischen Laboren sind die Einrichtungen im Ausland nicht verpflichtet, Abweichungen in den Proben der belgischen Aufsichtsbehörde zu melden.
Der belgische Nahrungsmittelverband Fevia bestätigte den Pressebericht, betont aber, dass die Produzenten selbst eine Meldepflicht haben. Auf eventuelle Probleme müsse innerhalb von 48 Stunden hingewiesen werden.
vrt/jp