Die Kammer hat dafür am Donnerstag die Weichen gestellt. Mit der Änderung folgt Belgien einem europäischen Vorschlag.
Mit dem Gesetzesentwurf werden auch die diversen Zuständigkeiten im Land vereinheitlicht.
vrt/rkr
Ausländische Arbeitnehmer sollen künftig nur noch ein Dokument zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis und einer Aufenthaltserlaubnis beantragen müssen.
Die Kammer hat dafür am Donnerstag die Weichen gestellt. Mit der Änderung folgt Belgien einem europäischen Vorschlag.
Mit dem Gesetzesentwurf werden auch die diversen Zuständigkeiten im Land vereinheitlicht.
vrt/rkr