Wer in Primar- und Sekundarschulen unterrichtet, kann im günstigsten Fall zwei Jahre früher in den Ruhestand. Kindergärtner und Sonderschullehrer fallen in eine noch höhere Kategorie und können bis zu vier Jahre früher aufhören. Für Hochschullehrer und Lehrer in der Erwachsenenbildung gelten die neuen Regeln allerdings nicht.
Innerhalb der Regierung ist man sich inzwischen einig, nach welchen vier Kriterien ein Beruf als schwer eingestuft werden soll: Arbeitszeiten, körperliche Anstrengung, Sicherheitsrisiko und Stress. Stress ist allerdings kein Alleinstellungsmerkmal. Wer lediglich Stress hat, kommt für die Anerkennung als schwerer Beruf nicht in Frage.
Geplant sind laut Arbeitspapier auch unterschiedliche Kategorien. Wer zwei Kriterien erfüllt, kann früher in Rente als derjenige, der nur eins erfüllt. Bei drei Kriterien können das sogar sechs Jahre früher sein.
Die definitive Liste wird in der nächsten Verhandlungsrunde von den Sozialpartnern festgelegt. Bei der N-VA und der OpenVLD befürchtet man deshalb, dass die Liste zu lang wird und die Kosten damit aus dem Ruder laufen.
Volker Krings