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Arbeitsgericht: Arbeitgeber müssen Wiedereinstieg von krebskranken Mitarbeitern ermöglichen

12.03.201810:3912.03.2018 - 18:30

Der Brüsseler Arbeitsgerichtshof hat ein Urteil von vielleicht wegweisendem Charakter gefällt. Geklagt hatte eine junge Frau, die eine Krebserkrankung überstanden hatte. Ins Arbeitsleben wollte sie auf Teilzeitbasis zurückkehren, doch weigerte sich ihr Arbeitgeber - stattdessen wurde sie entlassen. Der Arbeitsgerichtshof hat jetzt geurteilt, dass diese Kündigung unrechtmäßig war. Konkret müssen die Folgen ihrer Krebserkrankung nach Ansicht des Gerichts wie eine "Behinderung" betrachtet werden.

Das Arbeitsgericht in Brüssel hat ein wichtiges Urteil gesprochen. Es entschied, dass Arbeitgeber Anstrengungen unternehmen müssen, um ehemaligen Krebspatienten den Wiedereinstieg in den Beruf zu ermöglichen.

Damit urteilte ein Richter zum ersten Mal, dass den Folgen einer Krebserkrankung am Arbeitsplatz Rechnung getragen werden muss, weil sie eine Beeinträchtigung darstellen.

Klage hatte eine junge Frau eingereicht, die zwei Jahre lang wegen einer Krebsbehandlung nicht arbeiten konnte. Sie hatte nach Beendigung der Therapie von ihrem Arbeitgeber angepasste Arbeitszeiten verlangt, wurde aber entlassen.

Der Arbeitgeber wurde jetzt wegen Diskriminierung zu einer Geldstrafe von 12.500 Euro verurteilt. Nach Ansicht des Zentrums für Chancengleichheit, Unia, könnte das Urteil eine Signalwirkung für Arbeitnehmer haben, die an einer schweren Krankheit leiden.

Gewerkschaften sprechen von einem bedeutenden Präzedenzfall.

belga/est/rop

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