Es bestätigte damit ein Urteil des Brüsseler Strafgerichts aus dem Jahr 2013, gegen das Colruyt in Berufung gegangen war.
Der Warenhauskette war unter anderem vorgeworfen worden, auch bei Tabakwaren Mengenrabatte zu geben und auch sogenannte "Lagerrabatte" für Jugendgruppen.
Die Anwälte von Colruyt hatten unter anderem angeführt, dass ein niedriger Preis nicht als Werbung verstanden werden sollte.
vrt/est