Spektakuläre Bilder kann man mit diesen kleinen Flugmaschinen machen. Kann man, aber darf man das auch? In Belgien ist die Gesetzgebung da vergleichsweise streng. Und das unterscheidet erst mal zwischen zwei Sorten von Nutzern: professionelle und private. "Wiegt die Drohne weniger als ein Kilo, dann bin ich ein privater Nutzer. Wiegt sie mehr als ein Kilo, bin ich auf jeden Fall ein professioneller Nutzer und brauche einen Drohnenführerschein", sagt Alain Kniebs, Sprecher der Flugsicherung Belgocontrol.
Für private Nutzer hat es sich schnell "ausgedrohnt". Im Grunde darf der Normalbürger sein kleines Spielzeug nur über Privatgelände fliegen lassen. Und das auch nur maximal in einer Höhe von zehn Metern. Und da sprechen wir noch nicht von einer Drohne, die mit einer Kamera ausgerüstet ist. Denn den Nachbarn zu filmen, das ist zum Beispiel auch verboten - aus Datenschutzgründen.
In der Nähe eines Flughafens beispielsweise dürfen Drohnen überhaupt nicht aufsteigen. Aber wo ein absolutes Flugverbot im Einzelnen gilt, das wissen wohl die wenigsten. Und das ist genau der Grund, weswegen sich jetzt sogar die Flugsicherung Belgocontrol der Problematik angenommen hat.
Es gibt immer mehr "Drohnenzwischenfälle", sagt Alain Kniebs. Einen Zusammenstoß hat es in Belgien noch nicht gegeben, anderswo aber durchaus. In Kanada etwa ist vor Kurzem noch eine Drohne in das Triebwerk einer Linienmaschine geraten. Gravierende Folgen hatte der Vorfall zwar glücklicherweise nicht, auszuschließen ist das aber nicht.
droneguide.be
Um dieses Risiko einzudämmen, hat Belgocontrol jetzt in Zusammenarbeit mit der Flugaufsichtsbehörde eine Internetseite ins Netz gestellt, die eben diese Zonen anzeigt. "Eine Art 'Google Maps der Lüfte'. Dort kann man ganz einfach seine Adresse eingeben und nachschauen: Darf ich hier fliegen? Und wenn ja, zu welchen Bedingungen?"
Solche Verbotszonen gibt es auch rund um sensible Einrichtungen wie Industriekomplexe, Atomkraftwerke oder Gefängnisse. Wer sich droneguide.be einmal anschaut, der sieht dann eben erstmal "Rote Zonen". Innerhalb einer solchen Zone ist jegliche Nutzung von Drohnen streng verboten.
Wer einmal auf Ostbelgien zoomt, der sieht übrigens auch so einen roten Kreis. Die erste Ortschaft, die ins Auge fällt, ist Wirtzfeld. Dort gibt es eine verbotene Zone wegen des Flugplatzes Feuervogel.
Das alles betrifft immer noch ausschließlich die private Nutzung. Durch einen einfachen Klick zeigt der Guide aber auch eine Karte, die professionellen Nutzern vorbehalten ist (Drohnen über ein Kilo). Und für die gibt es dann nochmal deutlich mehr Verbotszonen, zum Beispiel rund um den Truppenübungsplatz Elsenborn. Wer dort fliegen will, braucht eine Sondergenehmigung.
Den Profis sollten diese Regeln bekannt sein, allein schon, weil sie eine Art Drohnenführerschein absolvieren mussten. Aber viel zu viele Privatnutzer wissen das eben nicht. Belgocontrol will also in erster Linie sensibilisieren. "Viele Leute kaufen so eine Drohne, sind sich aber nicht bewusst, welche potenzielle Gefahr damit verbunden ist."
Roger Pint