3 Kommentare

  1. Die belgische Regierung soll sich das luxemburgische Gesetz als Vorbild
    nehmen. Als ehemaliger Grenzgänger war ich öfters davon betroffen.

  2. Werter Herr Ramscheid,
    ich habe zwar nicht den Gesetztestext vor mir liegen, doch ich kann nur sagen,dass ich die wenigen Male,wo ich im Urlaub als Krank gemeldet war,
    meine Urlaubstage in vollem Umfang nachholen konnte.
    Aber dies nur,mit einem schriftlichen Attest des Vertrauensarztes der CNAMO.
    Also besteht doch irgrndwie ein Abkommen zwischen den Arbeitgebern und den
    Krankenkassen oder Gewerkschaften.....