Sie soll in einigen Wochen dem föderalen Parlament zur Verabschiedung vorliegen. Das hat Arbeitsminister Kris Peeters (CD&V) der Zeitung "De Tijd" gesagt. Der Europäische Gerichtshof hatte Belgien vor sechs Jahren darauf hingewiesen, dass der Verlust von Urlaubstagen im Krankheitsfall gegen europäisches Gesetz verstößt.
Eine Bedingung, um die Urlaubstage wiederzubekommen, ist ein ärztliches Attest, das der Arbeitnehmer vorlegen muss. Unklar ist noch, ob der Arbeitgeber die gutgeschriebenen Tage über den garantierten Lohn bezahlen muss oder ob es dafür eine staatliche Unterstützung geben wird. Auch die Frage, wie ein Missbrauch der Regelung verhindert werden kann, muss noch geklärt werden.
vrt/jp
Die belgische Regierung soll sich das luxemburgische Gesetz als Vorbild
nehmen. Als ehemaliger Grenzgänger war ich öfters davon betroffen.
Was sagt das luxemburgische Gesetz, Herr Wilmes? Das würde mich interessieren.
Werter Herr Ramscheid,
ich habe zwar nicht den Gesetztestext vor mir liegen, doch ich kann nur sagen,dass ich die wenigen Male,wo ich im Urlaub als Krank gemeldet war,
meine Urlaubstage in vollem Umfang nachholen konnte.
Aber dies nur,mit einem schriftlichen Attest des Vertrauensarztes der CNAMO.
Also besteht doch irgrndwie ein Abkommen zwischen den Arbeitgebern und den
Krankenkassen oder Gewerkschaften.....